Aufnahmeverfahren
Wenn Sie als Eltern Unterstützung in der Erziehung und Förderung Ihres Kindes benötigen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Jugend und Familie in Freising und vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um zu klären, ob Ihr Kind einen erhöhten Förderbedarf im emotionalen, sozialen und/oder Leistungsbereich hat.
Gemeinsam mit einer Fachkraft der Abteilung Soziale Dienste finden Sie heraus, welche Hilfeform für Ihr Kind und Ihre Familie die passende ist.
Wir sind eine teilstationäre, heilpädagogische Jugendhilfeeinrichtung gemäß § 27 i. V. mit §§ 32 oder 35a SGB VIII. Sollte festgestellt werden, dass unsere Heilpädagogische Kindertagesstätte (HPT) die geeignete Hilfeform ist, fragt die zuständige Fachkraft bei uns wegen eines Platzes an.
Falls eine Aufnahme in Betracht kommt, wird ein gemeinsames Vorstellungsgespräch mit den Sorgeberechtigten, dem Kind sowie der Fachkraft des Amtes geführt. Zum näheren Kennenlernen und zur weiteren Entscheidungsfindung wird ein Besuchstag des Kindes in der Gruppe vereinbart. Anschließend besprechen die Eltern und die Mitarbeiter*innen der HPT, ob das Kind aufgenommen werden kann.
Die zuständige Fachkraft des Sozialen Dienstes wird so schnell wie möglich über die Entscheidung informiert.
„In der Zusammenarbeit mit Fachkräften und Eltern entsteht eine Brücke, die Kindern hilft, über ihre Herausforderungen hinauszuwachsen.“
Autor unbekannt